NEL: OVG- Lüneburg kippt Planfeststellungsverfahren

Eine freudige Nachricht erreicht die Gemeinde Stelle.
Das Ober-Verwaltungs-Gericht in Lüneburg kippt das Planfeststellungsverfahren der NEL im Bereich der Gemeinde Stelle Ortsteil Ashausen. Es muss ein Mindestabstand von 350m zur Gasleitung bestehen, so in der Urteilsbegründung.
Ein besonderen Dank an die Richter, die den Mensch wieder wichtiger nehmen als die Machtinteressen der zukünftigen Betetreiber.
Ein schöner Tag für Stelle. Wir hoffen nun für unsere Stöckter-Freunde, dass sich dieses Urteil  ebenfalls positiv auf die Leitungsführung in dem Bereich Stöckte-Winsen auswirkt.
Pressemitteilung des OVG

Dieter Lemmermann